In der öffentlichen Debatte über den Islam hierzulande ist immer wieder zu hören, dass die Scharia komplex und flexibel sei und im Familienrecht auch fortschrittlich interpretiert werden könne, womit sie nicht im Gegensatz zu unserer Rechtsordnung stünde.

Das mag so sein, aber wohin es führen kann, wenn der demokratische Rechtsstaateiner muslimischen Angelegenheit erlaubt, Angelegenheiten, für die das Familienrecht zuständig ist, nach den Grundsätzen der Scharia zu regeln, kann man real studieren. Denn es gibt einen Präzedenzfall in Europa: Griechenland.

Eigentlich gibt es noch einen älteren, nämlich Frankreich, das eine ähnliche Regelung in Bezug auf die im Indischen Ozean befindliche Insel Mayotte besass, das der französischen Jurisdiktion unterliegt. Die Regelung wurde jedoch 2004 gekippt. In meinem Buch Zwischen Religion und Politik (2016) habe ich einiges darüber erzählt. Hauptquelle dafür ist die 2006 erschienene Studie des griechischen Juristen Iannis Ktistakis.

Die Studie von Iannis Ktistakis.

Griechenland erlaubt als einziges Land der EU seiner autochthonen muslimischen Minderheit in West-Thrakien die Anwendung der Scharia aber nicht aus Menschenfreundlichkeit und auch nicht auf türkischen Druck hin. Zwar sieht sich die Türkei als Fürsprecherin der muslimischen Minderheit, die turkophon ist, doch hat sie bei sich die Scharia 1923 abgeschafft und daher kein Interesse, sie zu exportieren (was sich unter Erdogan bald ändern mag).

Nein, hier geht es einzig und allein darum, dass der griechische Staat eine ungeliebte Minderheit bewusst rückständig hält. Genau genommen ist es sogar ein ein staatlicher Zwang, die Scharia in Familienangelegenheiten anzuwenden. Das heisst aber auch, dass ein solches Vorgehen die Integration nicht befördert, sondern behindert. Schon in den 1970er Jahren liess sich beobachten, dass innerhalb der muslimischen Community eher konservative Strömungen Oberwasser hatten.

Islamisten wie Ḥasan al-Bannā in Ägypten wussten, dass der Kampf für eine islamische Ordnung am besten ganz unten in der Gesellschaft beginnt, in der Familie. Eine genügend grosse Zahl an muslimischen Familien würde dann eine islamische Gesellschaft herbeiführen, diese wiederum eine islamische Regierung. Genau das erleben wir nicht nur in Ägypten.

Im 19. Jahrhundert waren zunächst weltliche neben die islamischen Gesetze getreten, für die wiederum Scharia-Gerichtshöfe zuständig waren, deren Zuständigkeit sich fortan auf Personenstands- und Erbrecht beschränkte. Als in den 1980er Jahren die Scharia verfassungsrechtlich aufgewertet wurde, änderte sich das gesellschaftliche Klima, von dem konservative Bewegungen und zuletzt auch die Salafisten profitierten.

Zurück zu Griechenland: Die linke Regierung Tsipras ist bemüht, die Scharia zurückzudrängen, was sogar auf den Zuspruch der muslimischen Community stösst. Nicht zuletzt die muslimischen Frauen dürften diesen Schritt begrüssen. Allerdings wird die Scharia nicht ganz abgeschafft, sie ist nur nicht mehr zwingend. In der Praxis wird sich also nicht viel ändern.

Bemerkenswert ist, dass dies kein grosses Echo in der europäischen Öffentlichkeit hervorruft: Ein europäisches Land, Mitglied der Europäischen Union, zwingt seine autochthone muslimische Minderheit unter die Scharia! Wo gibt es das sonst? Ein einzigartiges Experiment.

Deutsche Islamwissenschaftler scheinen sich für das Thema nicht zu interessieren, Griechenland haben sie einfach nicht auf dem Radar. Experten für den Islam in Südosteuropa sind ganz auf Bosnien fixiert und Fachleute für Griechenland klammern den Islam aus.

Umso erfreulicher ist, dass Maurits Berger, Inhaber einer Professur für den Islam und den Westen an der Universität Leiden, sich in einem dreiteiligen Beitrag für das “Leiden Islam Blog” des Themas angenommen hat (Teil 1, Teil 2, Teil 3).