Die Frage, wer den Schuss auf den damaligen Generalbundeanwalt Siegfried Buback abgab, dürfte in der Öffentlichkeit wohl zunehmend mit Ermüdung quittiert werden. Gelegentlich lohnt es sich aber doch, in das Weblog von Bubacks Sohn Michael hineinzuschauen, der über den neuesten Stand im jüngsten Verfahren Auskunft gibt.
Michael Buback ist überzeugt, dass das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker die Todesschützin gewesen sein könnte. Persönliche Einlassungen scheinen jedoch von seiten der Bundesanwaltschaft jedesmal mit fadenscheinigen Argumenten abgeblockt zu werden:
An Bundesanwalt Hemberger gerichtet, erkläre ich noch: Wenn er nach 35 Jahren meine, eine Fußspur sei unerheblich, so sei dies seine persönliche Einschätzung. Dies ändere nichts daran, dass die Polizei die Spur damals ernst genommen und aufgenommen hat und die Fußspur somit zeitnah sorgfältig und nachvollziehbar zu bearbeiten war. Bundesanwalt Hemberger beharrt darauf, er sehe keine Veranlassung, Erhebungen zu den Schuhgrößen vorzunehmen. Mit einer Vehemenz, die mich beunruhigt, insistiert der Bundesanwalt darauf, dass die Fußspur unerheblich sei. Für Verena Becker ist es sicher günstig, dass die Ermittler und die Staatsanwälte eine Fußspur der Schuhgröße 40, die in der Nähe des Abstellplatzes des Tatmotorrads und des Ausgangspunktes der Flucht mit dem Alfa Romeo sichergestellt wurde, weder damals noch heute mit ihrer Schuhgröße 40 verknüpft haben.
Natürlich geben diese Äusserungen allein die Sichtweise Michael Bubacks wieder und sollten entsprechend verstanden werden. Die Argumentation der Bundesanwaltschaft ist augenscheinlich aber alles andere als überzeugend. Der Prozess bleibt also spannend.
